AGB

Allgemeine AME-Do by Reif GmbH - Vertragsbedingungen für den Wärmedienst (AGB)

1. Leistungsumfang und Preise

1.1 Grundservice: AME-Do by Reif GmbH wird die Heiz- und ggf. Warmwasserkostenabrechnung für die umseitig genannte Liegenschaft anhand der vom Auftraggeber genannten Kosten erstellen. Dazu wird der von AME-Do by Reif GmbH beauftragte Ableser jährlich einmal zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt (Sammeltermin) die Wärme- und ggf. Wasserverbrauchserfassungs-

Geräte in der Liegenschaft ablesen.

1.2 Komplettservice: Zusätzlich zum Grundservice erbringt AME-DO by Reif folgende Leistungen, soweit sie nach fachmännischer Beurteilung erforderlich sind: Information des Auftraggebers über Änderung gesetzlicher Vorschriften und technischer Anforderungen sowie routinemäßig in größeren Zeitabständen und auf Anforderung durch den Auftraggeber, wenn dies durch die wärmetechnischen Verhältnisse in der Liegenschaft oder deren Veränderung oder durch Änderung von Vorschriften notwendig wird, Erfassung der aktuellen messtechnisch bedeutsamen Gegebenheiten in der Liegenschaft, Aufmass mit Bestimmung von Bauart, Typ, Größe und Leistung der Heizkörper, Kontrolle der vollständigen Bestückung mit Heizkostenverteilern, Überprüfung des technischen Zustandes, des Montageortes und Vergleich mit den Erfordernissen, Erledigung sämtlicher Anpassungsmaßnahmen zur Herstellung eines einwandfreien technischen Zustandes der Heizkostenverteiler z. B. durch Änderung des Montageortes oder Geräteaustausch zu Sonderkonditionen, Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen

1.3 Begrenzung des Leistungsumfanges: Im Leistungsumfang von AME-Do by Reif GmbH nicht eingeschlossen sind u. a. Arbeiten an den Heizungs- und Sanitäranlagen selbst und sonstige Installationsarbeiten, die Beseitigung der Spuren der ursprünglichen Montage nach technisch erforderlicher Veränderung des Montageortes der Geräte, die Lieferung von Geräten sowie Arbeiten, die durch Ausbau, Austausch oder zusätzlichen Einbau von Heizkörpern erforderlich werden.

1.4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:

Vor Erstellung der ersten Abrechnung hat der Auftraggeber auf den von AME-Do by Reif GmbH zur Verfügung gestellten Formularen alle erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über die Liegenschaft, den Verteilungsschlüssel, die Namen der Nutzer, die Flächen der beheizten Räume und die Heizungsanlage (speziell Besonderheiten wie vorhandenen Warmluftheizungen, Klimaanlagen oder unterschiedliche Heizsysteme – Dampf-Warmwasser- in einer gemeinsamen Heizungsanlage). Änderungen in der Liegenschaft, die für die Verbrauchserfassung von Bedeutung sind (wie z. B. Änderungen im Gebäude oder an der Heizungsanlage) hat der Auftraggeber AME-Do by Reif GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Vor Beginn der jährlichen Wärmedienstarbeiten stellt AME-DO by Reif dem Auftraggeber ein Formular für die Aufstellung der Heizkosten zur Verfügung. Dieses Formular mit verbindlichen Angaben über die abzurechnenden Kosten muss spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums AME-Do by Reif GmbH vorliegen. Dies gilt auch für die Meldung von Nutzerwechseln innerhalb des Abrechnungszeitraumes auf dem dafür vorgesehenen Formular, das spätestens mit der Heizkostenaufstellung einzusenden ist. Eventuell erteilte Aufträge zur Durchführung von Zwischenablesungen allein genügen nicht.

Wenn beim ersten Sammeltermin nicht alle Nutzer angetroffen werden, setzt AME-Do by Reif GmbH einen zweiten Sammeltermin an, der nur bei tatsächlicher Durchführung in Rechnung gestellt wird. Auch ein Individualtermin kann jederzeit mit AME-Do by Reif GmbH vereinbart werden; AME-Do by Reif GmbH stellt diesen dann dem Auftraggeber direkt in Rechnung. Zu den von AME-Do by Reif GmbH bekanntgegebenen bzw. mit ihm vereinbarten Terminen für die Durchführung der vertragsgemäßen Arbeiten in der Liegenschaft müssen sämtliche Verbrauchserfassungsgeräte frei zugänglich sein. Das Entfernen von Möbelstücken, Heizkörperverkleidungen und dergleichen wird nicht vom Messdienst übernommen. Nicht zugängliche Geräte werden nicht bearbeitet.

Wenn für die Abrechnung keine Verbrauchswerte vorliegen, insbesondere wegen nicht zugänglicher, fehlender, defekter oder nicht in Betrieb befindlicher Erfassungsgeräte, führt AME-Do by Reif GmbH eine kostenpflichtige Verbrauchsschätzung durch.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abrechnung vor Weiterleitung an die Nutzer auf etwaige erkennbare Fehler, insbesondere der übernommenen Angaben, und Plausibilität zu überprüfen. Er ist verpflichtet, angemessene Vorauszahlungen der Nebenkosten von seinen Mietern zu verlangen. Er hat AME-Do by Reif GmbH bei Auseinandersetzungen mit Nutzern über die Richtigkeit der Abrechnung rechtzeitig vor Beginn eines Gerichtsverfahrens zur fachlichen Beratung einzuschalten und ihr in einem eventuellen Prozess Gelegenheit zum Streitbeitritt zu geben.

1.5 Für ihre Wärmedienst-Leistungen berechnet AME-Do by Reif GmbH jährlich Gebühren laut jeweils gültiger Preisliste. Darüberhinausgehende Leistungen werden separat vereinbart und abgerechnet.

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2. Vertragsdauer und Kündigung

2.1 Der Wärmedienst-Vertrag ist ab Beginn des ersten Abrechnungszeitraumes für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt wird. AME-Do by Reif GmbH ist nach Kündigung des Vertrags dazu verpflichtet und berechtigt, die Abrechnung für den laufenden Abrechnungszeitraum zu erbringen. Verweigert der Kunde AME-Do by Reif GmbH den Zugang zu den Verbrauchserfassungsgeräten oder verweigert er sonst seine Mitwirkungsobliegenheiten bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung, insbesondere deren Entgegennahme, ist AME-Do by Reif GmbH berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen sowie Schadenersatz in Höhe von mindestens 75 % aus dem ausstehenden Rest der Vertragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass AME-Do by Reif GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist. AME-Do by Reif GmbH kann bei Nachweis auch einen höheren Schaden geltend machen.

2.2 Die Kündigung kann auf die zusätzlichen Leistungen des Komplettservices beschränkt werden und berührt dann den Bestand des Vertrages hinsichtlich des Grundservices nicht. Mit Beendigung des Komplettservices enden sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertagsteil

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3. Haftung

3.1 AME-Do by Reif GmbH ist nicht zur Überprüfung der vom Auftraggeber genannten Daten und der von ihm erteilten Anweisungen verpflichtet und haftet nicht für daraus entstehende Fehler.

3.2 AME-Do by Reif GmbH überprüft die Einrichtung zur Verbrauchserfassung in der Liegenschaft nicht /mit Ausnahme der in Ziffer 1.2 genannten Leistungen bei Komplettservice, sofern dieser beauftragt wurde) und haftet daher nicht für die Folgen der Verwendung nicht vorschriftsmäßiger, ungeeigneter, ungeeichter, nicht einwandfrei funktionsfähiger oder nicht dem Stand der Technik entsprechender Erfassungsgeräte.

3.3 Die Ansprüche des Auftraggebers sind auf Nacherfüllung begrenzt; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.4 bleiben unberührt.

3.4 Die Haftung auf Schadenersatz wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn es sich um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AME-Do by Reif GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen beruht oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus etwaigen garantierten oder zugesicherten Eigenschaften.

3.5 AME-Do by Reif GmbH haftet nur für Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich von AME-Do by Reif GmbH liegen.

3.6 Etwaige Ansprüche gegen AME-Do by Reif GmbH verjähren mit einer Frist von 1 Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Davon ausgenommen sind die in § 309 Ziffer 7 BGB genannten Fälle sowie Ansprüche aufgrund Übernahme einer Garantie oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Liegen AME-Do by Reif GmbH die zur Durchführung der Abrechnung erforderlichen Angaben des Auftraggebers nicht innerhalb 6 Wochen nach erfolgter Ablesung oder nach Beendigung des jeweiligen Abrechnungszeitraums vor, werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

4.2 Alle Rechnungen von AME-Do by Reif GmbH sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Alle Spesen der Zahlung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sind nicht inkassoberechtigt.

4.3 Im Verzugsfalle (30 Tage nach Fälligkeit) kann AME-Do by Reif GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

4.4 Die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz und Aufbewahrung

5.1 AME-Do by Reif GmbH ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

5.2 AME-Do by Reif GmbH ist längstens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zur Speicherung der Daten und zur Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen verpflichtet.

6. Sonstiges

6.1 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Vertragsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn AME-Do by Reif GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

6.2 Alle Mitteilungen sind schriftlich an die Firma AME-Do by Rreif GmbH, Abrechnung-Messtechnik-Energieberatung, Buchetweg 3, 94136 Thyrnau, zu richten. Die Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sind nicht zur Entgegennahme von Mitteilungen und zur Abgabe von verpflichtenden Erklärungen für AME-Do by Reif GmbH berechtigt.

6.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt er im Übrigen fort. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ersetzt alle früheren Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes.

6.4 Erfüllungsort ist Passau. Ausschließlich Gerichtsstand Passau, soweit der Auftraggeber Kaufmann, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland hat.

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Ame-Do by Reif GmbH
Buchetweg 3
94136 Thyrnau
Tel: +49 8501 468
Fax: +49 8501 559
E-Mail: info@ame-do.com

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